Als Unternehmen aus dem Handwerk, dem Kunsthandwerk oder der Produktverarbeitung bzw. -veredelung dürfen Sie die Dachmarke in der Anwendungsform des „Südtirol-Badge“ unter folgenden Voraussetzungen verwenden: • Der wertgebende Rohstoff ist landestypisch und stammt zu 100 Prozent aus Südtirol (z.B. Südtiroler Schafwolle, Südtiroler Holz) oder die Verarbeitungsmethode ist ein für Südtirol typischer Prozess (z.B. Strickart der Sarner Joppe, Schnitzerei der Grödner Holzskulptur). • Die Ver- und Bearbeitung des Produktes findet in Südtirol statt. • Es darf sich um kein Lebensmittel handeln. • Das Endprodukt muss das „Erlebnis Südtirol“ auf eine glaubwürdige und authentische Weise transportieren. Alle Voraussetzungen und Details finden Sie hier zusammengefasst Auf der Produktverpackung platzieren Sie den Südtirol-Badge neben Ihrem eigenen Logo, in der Kommunikation ausschließlich im Umfeld des Produktes mit der entsprechenden Berechtigung. Zudem muss das Layout mit Südtirol-Badge vom Brand Management (brandmanagement@idm-suedtirol.com) freigegeben werden. Zu beachten: Für die Registrierung müssen Sie entsprechende Erklärungen und Dokumente hochladen (siehe „Prüfung der Voraussetzungen“).
An dieser Stelle bitten wir Sie, die entsprechenden Dokumente hochzuladen (ausschließlich im PDF-Format).
Eigenerklärung dass der wertgebende Rohstoff typisch und zu 100% aus Südtirol stammt (z.B. Südtiroler Schafwolle, Südtiroler Holz) oder die Verarbeitungsmethode ein für Südtirol typischer Prozess (z.B. Strickart der Sarner Joppe, Schnitzerei der Grödner Holzskulptur) ist.
Diese Vereinbarung ist nicht übertragbar.
Mit Abschluss dieses Vertrages werden Sie als Lizenznehmer der Dachmarke Südtirol registriert.
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